Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Locationsuche, die Locationvermittlung, Produktionsbetreuung und Genehmigungsorganisation der Agentur Platzverweis Markus Brodbeck
I. Leistungsumfang der Locationvermittlung
Vermittelt werden können sämtliche private, gewerbliche oder öffentliche Locations, sofern diese von einer zuständigen Person, im Nachfolgenden Locationgeber genannt, zur Verfügung gestellt werden. Als vermittelnder Dienstleister ist die Agentur Platzverweis im Namen des Auftraggebers dazu berechtigt, mit Locationgebern Zugangsrechte, Gebühren, Termine und Genehmigungen zu verhandeln und einen Mietvertrag zwischen den beiden Parteien zu verfassen. Die mit dem Locationgeber verhandelten Vertragsbestandteile sind erst nach Bezahlung der Locationgebühr bindend, der Auftraggeber hat daher keine einklagbaren Ansprüche gegenüber der Agentur Platzverweis oder dem Locationgeber, sollte die Durchführbarkeit des Projektes aus irgendeinem Grund von Seiten des Locationgebers verhindert werden. Der Auftraggeber ist darüber hinlänglich informiert worden.
II. Vergütung der Locationsuche
Der Auftraggeber bezahlt für mehrere Locationvorschläge die aus einer Recherche in dem Location-Archiv der Agentur Platzverweis oder aus der Recherche mit Hilfe von anderen Medien ermittelt worden sind. Die Vergütung der Recherche ist erfolgsunabhängig, daher muss sie auch bezahlt werden, sollte keine der vorgeschlagenen Locations tatsächlich genutzt werden. Die dem Auftraggeber angebotenen Locationvorschläge sind vorher optioniert worden, daher wurden bereits mit dem Locationgeber der Termin, die Gebühr und die Zugangsrechte verhandelt. Sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen der Agentur Platzverweis und dem Auftraggeber getroffen wurden, werden nur bereits optionierte Locations dem Auftraggeber als Locationvorschläge gezeigt. Diese Recherche wird mit EUR 200,00 berechnet.
Sollte es der Auftrag erfordern stellt die Agentur Platzverweis verschieden scoutingteams nach Aufwand zusammen. Die Tagespauschale für Scoutingaufgaben beträgt EUR 400,00.
III. Bildrechte und Eigentumsvorbehalt
Die angebotene Locationauswahl ist nur für die Nutzung und die Erfüllung des jeweiligen Auftrages. Die zur Verfügung gestellten Locationunterlagen dürfen vom Auftraggeber nicht vervielfältigt oder für eine nicht vereinbarte Nutzung gebraucht werden. Folgebuchungen der Locations sind über die Agentur Platzverweis abzuwickeln. Die Locationmieten beinhalten die Nutzungsrechte an den abgebildeten Motiven. Diese Rechte gehen erst nach Begleichung der Rechnung an den Auftraggeber über.
IV. Locationmiete und Provisionsanspruch
Der Locationgeber stellt dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages die vereinbarte Locationmiete in Rechnung. Die Locationmieten beinhalten die Nutzungsrechte an den
abgebildeten Motiven. Die Rechte gehen erst nach
Begleichung der Rechnung an den Kunden über. Durch die Vermittlungstätigkeit der Agentur Platzverweis wird auf die vereinbarte Locationmiete eine Vermittlungsprovision fällig. Diese liegt bei 20 % der Locationmiete sofern es keine anderweitige Vereinbarung diesbezüglich gibt. Die Agenturprovision wird zusammen mit der Recherchegebühr dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
V. Haftungsauschluss
Die Agentur Platzverweis haftet nicht für Schäden die bei der Durchführung des Projektes entstehen. Für Verunreinigungen und Schäden haftet der Auftraggeber, respektive seine Produktionsversicherung. Diese ist der Agentur Platzverweis und dem Locationgeber auf Wunsch vorzuzeigen. Verunreinigungen und Schäden sind sofort nach Abschluss des Projektes zu melden. Die Agentur Platzverweis haftet nicht für Produktionsbeeinträchtigungen oder –ausfälle infolge von höherer Gewalt wie z.Bsp. Witterungsverhältnisse, Unfälle oder Krankheiten. Ebenso wenig haftet Platzverweis für Fehlbuchungen, Stornierungen, der Verweigerung behördlicher Genehmigungen oder Gebührenerhöhungen eingeschalteter Dritter noch für sämtliche ähnlich gelagerte Fälle auf welche die Agentur Platzverweis keinen unmittelbaren Einfluss hat.
VI. Schlussbestimmungen
Es können einzelne Bestimmungen dieses Vertrages verändert oder ergänzt werden. Davon bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt in der Rechtswirksamkeit. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist Stuttgart.
